Basisinformationen
Was ist die Kinderkommission?
Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission, KiKo) gibt es seit 1988. Sie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und somit kleiner als dieser Ausschuss. Die KiKo hat eine ganz spezielle Aufgabe: Sie vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Parlament.
Jede Fraktion des Deutschen Bundestages schickt eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten in die Kinderkommission. Diese Abgeordneten sind in der Regel gleichzeitig Mitglieder des Familienausschusses. So können sie die Interessen der Kinder auch dort vertreten und besser auf das Parlament Einfluss nehmen. Da es in dieser Wahlperiode sechs Fraktionen gibt, sind in der Kinderkommission sechs Abgeordnete.
Warum gibt es die Kinderkommission?
Kinder und Jugendliche benötigen besonderen Schutz. Sie haben weniger Möglichkeiten als Erwachsene, deutlich zu machen, was ihnen wichtig ist. Kinder und Jugendliche sind darauf angewiesen, dass ihre Eltern sowie Politikerinnen und Politiker sich um ihre Rechte und Interessen kümmern.
Vor der Einrichtung der KiKo wurde von vielen gefordert, einen Kinderbeauftragten des Deutschen Bundestages einzusetzen. Nach und nach benannte jede Fraktion eine Kinderbeauftragte oder einen Kinderbeauftragten.
Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages beschloss am 21. April und 5. Mai 1988, die Kinderbeauftragten der Fraktionen gemeinsam als Kinderkommission einzusetzen. Dies ist in der deutschen Parlamentsgeschichte einmalig und soll unterstreichen, dass der Bundestag die Interessen von Kindern und Jugendlichen besonders ernst nimmt. Die Kinderkommission soll unter anderem ein Wächteramt im Interesse der Kinder ausüben.
Wie sieht die Arbeit der Kommission praktisch aus?
Für die Kinderkommission gelten in manchen Punkten andere Regeln als für die Bundestagsausschüsse. So gilt für alle Entscheidungen ein doppeltes Quorum mit Zweidrittelmehrheit. Das bedeutet, dass zum einen zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder, die Fraktionen angehören, die insgesamt mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Familienausschusses umfassen, der Entscheidung zustimmen müssen; zum zweiten müssen gleichzeitig zwei Drittel der Kommissionsmitglieder der Entscheidung zustimmen. Außerdem wechseln sich die ordentlichen Mitglieder in der Reihenfolge der Fraktionsgröße beim Vorsitz ab. Das ermöglicht es, bei der Arbeit unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen und sich mit vielen verschiedenen kinder- und jugendpolitischen Themen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu beschäftigen.
Was die KiKo kann
Die Kinderkommission hat verschiedene Möglichkeiten, sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einzusetzen.
Dazu gehören unter anderem:
- öffentliche und nichtöffentliche Gespräche mit Expertinnen und Experten, um zu verschiedensten Themen Standpunkte zu entwickeln
- Öffentlichkeitsarbeit zu Themen, die für Kinder und Jugendliche wichtig sind
- Einforderung einer stärkeren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft.
Die Kinderkommission will die Interessen von Kindern und Jugendlichen in und außerhalb des Parlaments vertreten und Signale in der Kinderpolitik setzen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten will sie auch Partner und Förderer der Verbände, Organisationen und Einrichtungen sein, die sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einsetzen.
Was die KiKo nicht kann
Die Kinderkommission ist ein Gremium des Gesetzgebers. Da in Deutschland das Prinzip der Gewaltenteilung gilt, darf sie sich nicht in Einzelfälle einmischen. So kann die KiKo beispielsweise keinen Streit um das Umgangsrecht entscheiden, keine Gerichtsentscheidungen aufheben oder die Entscheidungen von Jugendämtern beeinflussen.
Welche Unterstützung braucht die Kinderkommission?
Wie die Beschreibung der Aufgaben der Kinderkommission zeigt, muss im Bereich der Kinderpolitik/Politik für Kinder ständig gearbeitet werden. Die Kinderkommission kann diese Aufgaben nicht allein schaffen. Sie braucht die Unterstützung der Verbände und Organisationen, die sich mit Themen befassen, die für Kinder von Bedeutung sind, und die sich für die Interessen von Kindern einsetzen. Der Kommission ist es wichtig, dass es auch in möglichst vielen Städten und in den Parlamenten der Bundesländer Kinderbeauftragte und Kinderkommissionen gibt, mit denen sie zusammenarbeiten kann. Die Kinderkommission braucht außerdem die Rückmeldung von Kindern und Jugendlichen, die für ihre Interessen eintreten und aktiv ihre Umwelt mitgestalten wollen. Kinder und Jugendliche haben jederzeit die Möglichkeit der Kinderkommission zu sagen, in welchen Bereichen es aus ihrer Sicht Probleme gibt.